Umsatzsteuer-Regelung
Hinweise für Unternehmer und Privatpersonen
An dieser Stelle weisen wir ergänzend darauf hin, dass die International Academy of Transformative Leadership GmbH unter eine Sonderregelung fällt und es sich bei den Leistungen der International Academy of Transformative Leadership GmbH um „kulturelle, künstlerische, unterrichtende, wissenschaftliche, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen“ handelt, so dass wir bei diesem Seminar die Umsatzsteuer in dem Land abführen müssen, in dem das Seminar stattfindet.
Seit dem 01.01.2011 greift übrigens zusätzlich die Bestimmung, die die Einräumung der Eintrittsberechtigung dieser Leistungen regelt. Da das Seminar „öffentlich“ und für jeden Interessenten allgemein zugänglich ist, was konkret bedeutet, dass Du unsere Referenten nicht für Dich, Deine Kunden, Dein Unternehmen und oder Deine Mitarbeiter/innen exklusiv gebucht hast, sondern unsere Referenten ein Seminar abhalten, das wirklich jeder besuchen darf.
Über entsprechende Erstattungsverfahren kann die bezahlte Umsatzsteuer übrigens wieder geltend gemacht werden. Dies erledigt sicherlich Deine Steuerberatung für Dich. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer kann beim Checkout angegeben werden und wird auf der Rechnung vermerkt.
Events, Veranstaltungen, Workshops & Seminare in der Schweiz
Leistungsempfänger Unternehmer: Rechnung mit 8,1% USt. >> Rechtsgrundlage: Art. 8 Abs. 2 c MWSTG (Schweiz) Veranstaltungsort
Leistungsempfänger Privatperson: Rechnung mit 8,1% USt. >> Rechtsgrundlage: Art. 8 Abs. 2c MWSTG (Schweiz) Veranstaltungsort
Events, Veranstaltungen, Workshops & Seminare in Deutschland
Leistungsempfänger Unternehmer: Rechnung mit 19% USt. >> Rechtsgrundlage: §3 a Abs. 3 Nr. 5 UStG (Deutschland) Veranstaltungsort
Leistungsempfänger Privatperson: Rechnung mit 19% USt. >> Rechtsgrundlage: §3 a Abs. 3 Nr. 3a UStG (Deutschland) Veranstaltungsort
Events, Veranstaltungen, Workshops & Seminare in Österreich
Leistungsempfänger Unternehmer: Rechnung mit 20% USt. >> Rechtsgrundlage: §3 a Abs. 11 a UStG (Österreich) Veranstaltungsort
Leistungsempfänger Privatperson: Rechnung mit 20% USt. >> Rechtsgrundlage: §3 a Abs. 11 UStG (Österreich) Veranstaltungsort
Events, Veranstaltungen, Workshops & Seminare Online
Leistungsempfänger Unternehmer: Umsatzsteuerpflicht im Bestimmungsland >> Rechnung mit USt.-Steuersatz des Bestimmungsland (Land der Rechnungsadresse des Leistungsempfängers)
Leistungsempfänger Privatperson: Umsatzsteuerpflicht im Bestimmungsland >> Rechnung mit USt.-Steuersatz des Bestimmungsland (Land der Rechnungsadresse des Leistungsempfängers)